Regalprüfung aus Niederbayern - safety-consultation
Regal

Regalprüfung

Regalprüfung nach DIN EN 15635

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Lagereinrichtungen sind ausschließlich für eine bestimmungsgemäße und sorgfältige Benutzung ausgelegt. Zusätzliche Kräfte können die Stabilität der Regale negativ beeinflussen. Beim Absetzen oder Aufnehmen der Ladeeinheiten, z. B. durch zu schnelles Absetzen der Palette auf die Träger, durch Anstoßen an Verstrebungen mit der Palette, oder durch Anfahren der Regalstützen mit einem Flurförderzeug (Gabelstapler, Hochhubwagen o. ä.) können schwere Schäden verursacht werden.

Es liegt in der Verantwortung des Betreibers die Regale in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. In diesem Rahmen sind Regale systematisch und regelmäßig auf Sicherheit, insbesondere auf etwaige Beschädigungen, zu kontrollieren. Wenn Ihr Regal Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt ist (z.B. wenn dieses mit einem Hochhubwagen oder Gabelstapler be- und entladen wird), ist Ihr Regal prüfpflichtig.

Die DIN EN 15635 unterscheidet zwischen einer Expertenprüfung, die mindestens alle 12 Monate durch eine befähigte Person durchzuführen ist und Sichtprüfungen, die in kürzeren Zeitabständen durch geschulte Betriebsangehörige durchzuführen sind (wöchentlich oder in Abständen, die auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung durch den Lagerverantwortlichen festgelegt werden).

Die folgende Tabelle beinhaltet eine kurze Zusammenfassung der erforderlichen Prüfungen, wenn Ihr Regal Schäden verursachenden Einwirkungen ausgesetzt sein kann. Weiter unten dann die Erläuterungen im Detail.

Wann muss geprüft werden?Wer prüft?
Nach der Montage, vor der erstmaligen Verwendung und dann wiederkehrend (in der Regel jährlich).Eine befähigte Person. Für diese Prüfungen können Sie z.B. mich beauftragen.
Regelmäßige Sichtprüfungen (z.B. wöchentlich oder monatlich; der Prüfzyklus ist in der Gefährdungsbeurteilung festzulegen).Ein/e unterwiesene/r Mitarbeiter/in Ihres Unternehmens.

Wiederkehrende (in der Regel jährliche) Prüfung durch eine befähigte Person

Regale sind grundsätzlich nach der Montage, vor der erstmaligen Verwendung durch eine befähigte Person zu prüfen. Hier steht insbesondere die Kontrolle der korrekten Montage gemäß den Herstellervorgaben (Aufbauanleitung) im Vordergrund.

Regale sind nicht per se wiederkehrend prüfpflichtig. Wenn Ihr Regal jedoch Schäden verursachenden Einwirkungen ausgesetzt sein kann, z. B. wenn das Regal mit einem Gabelstapler oder einem Hochhubwagen be- und entladen wird, ist das Regal nach § 14 Abs. 2 der Betriebssicherheitsverordnung prüfpflichtig und regelmäßig (in der Regel 1x jährlich) durch eine befähigte Person zu prüfen. Dies gilt für alle Regale (Palettenregale, Kragarmregale, Fachbodenregale, Einfahrregale, Durchlaufregale).

Sie können mich als befähigte Person für die Prüfung beauftragen. Um die Prüfung präzise und effizient durchführen zu können, setze ich dabei modernste Messtechnik ein. Die Prüfung wird nachvollziehbar und verständlich dokumentiert (Prüfbericht). Sehr gerne mache ich Ihnen hierfür ein Angebot.

Regelmäßige (z. B. monatliche) Sichtprüfung durch geschulte Betriebsangehörige

Inhaltlich unterscheidet sich die interne Sichtprüfung grundsätzlich nicht von der Prüfung durch eine befähigte Person. Allerdings kann bei der internen Sichtprüfung der Prüfumfang auf die Teile des Regals reduziert werden, bei denen Schäden beziehungsweise Mängel zu erwarten sind.

Sehr gerne schule ich hierfür Ihre Betriebsangehörigen und stelle das benötigte Vorschriften- und Regelwerk sowie geeignete Checklisten zur Dokumentation der internen Sichtprüfungen zur Verfügung. Selbstverständlich stehe ich Ihren Betriebsangehörigen darüber hinaus jederzeit für Fragen zur Verfügung.